Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dombrink, Wilhelm, Kassel, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Diesel, Daniel, Sigmaringen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
15.05.2025
Hame
b)
Fall 14 |
10 |
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b)
Der mit der Wilhelm Dombrink GmbH (Amtsgericht Kassel
HRB 13730) am 16.12.2005 abgeschlossene
Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 27.11.2024
zum 31.12.2024 aufgehoben. |
a)
10.02.2025
Harz
b)
Fall 12 |
HRB 5427: Hess Hören Hörgeräte GmbH, Kassel, Treppenstraße 6, 34117 Kassel. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dombrink, Andrea, Kassel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5427: Hess Hören Hörgeräte GmbH, Kassel, Treppenstraße 6, 34117 Kassel. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Baierl, Andrea, Kassel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5427: Hess Hören Hörgeräte GmbH, Kassel, Treppenstraße 6, 34117 Kassel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Besser Hören Hess und Löwer Dombrink GmbH mit Sitz in Kaufungen (Amtsgericht Kassel HRB 7578) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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