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a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alle Geschäftsführer sowie Prokuristen sind im
Falle einer Vertretung für
Geschäfte mit der BMH Beteiligungs-
Managementgesellschaft Hessen mbH
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Dr. Huth, Steffen, Mainz, * ‒.‒.‒‒
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Zabel, Jürgen, Dornburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.09.2025
Bach
b)
Von Amts wegen
eingetragen:
Eintragung vom
01.09.2025 berichtigt in:
Fall 2 |
1 |
a)
HessenFonds Beteiligungen GmbH
b)
Wiesbaden
Geschäftsanschrift:
Gustav-Stresemann-Ring 9, 65189
Wiesbaden
c)
(1) der Erwerb, die Verwaltung und die
Veräußerung von zeitlich befristeten
Beteiligungen an Unternehmen jeder
Unternehmensgröße und über alle
Unternehmensphasen hinweg. Erfasst sind
Beteiligungen im Zusammenhang mit der
Unternehmensnachfolge und dem
Betriebsübergang sowie alle sonstigen
Geschäfte, die dem Hauptzweck, wie in der
Präambel skizziert, dienlich sind. Die
Details regeln die jeweils gültigen
Beteiligungsgrundsätze.
(2) Der Erwerb der Beteiligungen (stille
Beteiligungen und Direktbeteiligungen inkl.
Nachfinanzierungen) kann aus
Darlehensmitteln oder aus liquiden Mitteln
der Gesellschaft erfolgen. Die Summe der
Anschaffungskosten der erworbenen
Beteiligungen darf insgesamt einen Wert
von 250 Mio. € bis zum 31.12.2034 nicht
übersteigen.
(3) Die Gesellschaft verfügt über kein
eigenes Personal. Sie wird im Rahmen
eines Geschäftsbesorgungsvertrages
verwaltet, dessen Gegenstand auch die
Geschäftsführung der Gesellschaft ist und
insoweit der Geschäftsbesorger auch die
Geschäftsführer stellt.
(4) Die Gesellschaft darf nur in
Geschäftstätigkeiten investieren, die als
potentiell rentabel einzustufen sind. Die
Gesellschaft investiert nicht in
Unternehmen in Schwierigkeiten.
(5) Die Gesellschaft hat bei ihrer Tätigkeit
die geltenden Gesetze, Verordnungen,
Richtlinien, Erlasse und
Grundsatzentscheidungen des Landes
Hessen sowie der EU in der jeweils
geltenden Fassung zu beachten. Ebenfalls
ist der Public Corporate Governance Kodex
des Landes Hessen anzuwenden (§ 20).
(6) Soweit gesetzlich zulässig und nach
diesem Gesellschaftsvertrag nicht
untersagt, ist die Gesellschaft zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die geeignet erscheinen, dem Gegenstand
des Unternehmens zu dienen. |
25.000,00
EUR |
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Huth, Steffen, Mainz, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Zabel, Jürgen, Dornburg, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Haase, Helge, Limburg a.d. Lahn, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2025
b)
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. |
a)
01.09.2025
Bach
b)
Fall 1 |