Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bau-Ing. Buhrmester, Heinz-Jürgen, Lübbecke,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.08.2025
Ostermann |
| 1 |
a)
Hillbau-GmbH Tief- und Straßenbau, Hoch-
und Stahlbetonbau
b)
Hille
c)
Ausführung von Tiefbau, Straßenbau und
Pflasterarbeiten. Gegenstand ist auch die
Ausführung von Maurerarbeiten und
Stahlbetonbau. |
100.000,00
DEM |
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Bau-Ing. Buhrmester, Heinz-Jürgen, Lübbecke
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.12.1983 zuletzt geändert am
02.12.1993 |
a)
03.03.2004
Großklags
b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.02.1984
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Minden HR
B 935) getreten.
Freigegeben am
03.03.2004.
Gesellschaftsvertrag
Bl. 62 ff SB |
HRB 5037: Hillbau-GmbH Tief- und Straßenbau, Hoch- und Stahlbetonbau, Hille, Im Industriehafen 2-4, 32479 Hille. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2018 mit der BDH Schacht- u. Kanalbauelemente GmbH mit Sitz in Hille (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 4587) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5037: Hillbau-GmbH Tief- und Straßenbau, Hoch- und Stahlbetonbau, Hille, Im Industriehafen 2-4, 32479 Hille. Bestellt als Geschäftsführer: Buhrmester, Jan, Hille, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hillbau-GmbH Tief- und Straßenbau, Hoch- und Stahlbetonbau, Hille, (Im Industriehafen 2-4, 32479 Hille).Die Gesellschafterversammlung hat am 25.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Stammkapital) zu ändern. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag völlig neu gefasst. 52.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Hillbau GmbH Tiefbau - Straßenbau, Beton- und Maurerarbeiten Objekt Greifswald mit Sitz in Greifswald (AG Stralsund HRB 1091) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.