HRA 3660: Holland Industriebodentechnik GmbH & Co. KG, Nettersheim, Am Steinacker 19, 53947 Nettersheim. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2018 sämtliches Vermögens der M. Holland S-C-M Bauservice, -consulting, -marketing e.K. mit Sitz in Nettersheim (Amtsgericht Düren, HRA 3656) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53947 Nettersheim
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Amtsgericht: Düren
Rechtsform: GmbH & Co. KG