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Hopfenring Hallertau e.V., Wolnzach (VR 20212)

Firmendaten

Anschrift
Kellerstr. 1
85283 Wolnzach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 08442/957300
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.hopfenring.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Der Hopfenring e.V. ist ein neutraler und kompetenter Partner für Hopfenpflanzer, Hopfenwirtschaft und Brauereien in Deutschland. Er fördert nachhaltigen Hopfenanbau durch Beratung, Qualitätskontrollen und Zertifizierungen, um eine transparente und marktgerechte Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Mit über 1.300 Mitgliedern unterstützt der Verein die Verbesserung der Hopfenqualität und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Das Angebot umfasst Beratung zu Pflanzenschutz, Düngung, Bodenbewirtschaftung, Bewässerung sowie technische Dienstleistungen und Qualitätssicherung. Der Standort befindet sich in Deutschland, und der Verein legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung im Hopfenbau.
Keywords
Zertifizierung Wertschöpfung Qualitätskontrolle Qualität Nachhaltigkeit Hopfenanbau Hopfen Boden Bewässerung Beratung
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 20212
Amtsgericht: Ingolstadt
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hopfenring Hallertau e.V. aus Wolnzach ist im Handelsregister Ingolstadt unter der Nummer VR 20212 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hopfenring Hallertau e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Hopfenring Hallertau e.V. weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 30.06.2008
Veränderung

Hopfenring Hallertau e.V., Wolnzach (Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach). Der Erzeugerring für Qualitätshopfen Jura e.V. mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt VR 489) und der Erzeugerring - Spalter Qualitätshopfen e.V. mit dem Sitz in Ansbach (Amtsgericht Ansbach VR 678) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2008 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 04.03.2008 und der Beschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlung der übertragenden Vereine vom 15.02.2008 und vom 07.02.2008 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.