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Horst Heurich Heizungsbau und sanitäre Installations GmbH & Co. KG, Flieden (HRA 5139)

Firmendaten

Anschrift
Friedensstr. 8
36103 Flieden
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06669/769
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.heurich-bad-heizung.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 5139
Amtsgericht: Fulda
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Horst Heurich Heizungsbau und sanitäre Installations GmbH & Co. KG aus Flieden ist im Handelsregister Fulda unter der Nummer HRA 5139 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Horst Heurich Heizungsbau und sanitäre Installations GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Horst Heurich Heizungsbau und sanitäre Installations GmbH & Co. KG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 26.10.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 25.01.2007
Neueintragung

Horst Heurich Heizungsbau und sanitäre Installations GmbH & Co. KG, Flieden (Friedensstraße 8, 36103 Flieden, Durchführung aller Arbeiten, die dem Handwerk Heizung- und Lüftungsbau sowie Sanitärinstallationen zuzuordnen sind.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Müller Heizung + Sanitär Verwaltung GmbH, Flieden (Amtsgericht Fulda HRB 5162), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Horst Heurich Heizungsbau und sanitäre Installations GmbH mit dem Sitz in Flieden (Amtsgericht Fulda HRB 2928). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

25.01.2007
Entscheideränderung

Eintritt
Müller Heizung + Sanitär Verwaltung GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter