Hosokawa Kreuter GmbH, Hamburg (Essener Str. 104 -108, 22419 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hosokawa Bepex GmbH am 19.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hosokawa Kreuter GmbH, Hamburg (Essener Str. 104 -108, 22419 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.02.2006 mit der Hosokawa Bepex GmbH mit Sitz in Leingarten (AG Heilbronn HRB 264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.