Anschrift
Brückenstr. 2
53505 Altenahr
53505 Altenahr
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02643/931-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.hotelzur-post.de
Netzwerke:
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.hotelzur-post.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Das Land-gut Hotel zur Post in Altenahr im Ahrtal bietet eine gemütliche Unterkunft mit verschiedenen Zimmerkategorien, darunter Einzel-, Doppel- und Familienzimmer, die alle mit modernen Annehmlichkeiten ausgestattet sind. Das Hotel wurde nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 wieder eröffnet und befindet sich in einer malerischen Lage direkt am Rotweinwanderweg, umgeben von Weinbergen, Wäldern und Felsformationen. Es verfügt über ein Restaurant, das regionale und internationale Küche serviert, sowie Veranstaltungsangebote wie Weinfeste und Familienfeiern. Gäste können die Region für Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Motorradtouren erkunden und profitieren von kostenfreien Busfahrten im VRM-Gebiet mit einem Gästeticket. Das Hotel ist ideal für Urlaub, Geschäftsreisen und Naturerlebnisse im Ahrtal.
Keywords
Regionale Küche
Wein
Radfahren
Wandern
Region
Flutkatastrophe
Restaurant
Zimmer
Ahrtal
Hotel
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 12138
Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform:
Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hotel Zur Post aus Altenahr ist im Handelsregister Koblenz unter der Nummer HRA 12138 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hotel Zur Post ihren Standort nicht geändert. Die Hotel Zur Post weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 12.05.2025)