Hubert Jessen GmbH, Selfkant, (Op de Berg 2, 52538 Selfkant).Die Verschmelzung wurde am 09.11.2009 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma (Amtsgericht Aachen HRA 7567) eingetragen.
Hubert Jessen GmbH, Selfkant, (Op de Berg 2, 52538 Selfkant).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Hubert Jessen e.K. mit Niederlassung in Selfkant weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.