Hubert Kloster Malermeister GmbH, Düsseldorf, Düsseltahlerstr. 45, 40211 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers, der Hubert Kloster Malermeister e.K., Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 21030) am 04.05.2010 wirksam geworden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Hubert Kloster Malermeister GmbH, Düsseldorf, Düsseltahlerstr. 45, 40211 Düsseldorf.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Düsseltahlerstr. 45, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 im Wege der Umwandlung mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Hubert Kloster Malermeister e.K. mit Sitz in Düsseldorf weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.