Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
13 |
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|
Nicht mehr Prokurist:
2. Kohlmann, Annabel |
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a)
25.08.2023
Jepsen |
12 |
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Änderung zu Nr. 1:
Behrends, Michael
Einzelprokura |
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a)
17.03.2023
Breese |
HRB 13749 FL: Husumer Mineralbrunnen HMB GmbH, Husum, Osterhusumer Straße 124-128, 25813 Husum. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gerlach, Kay; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Kohlmann, Uwe; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Behrends, Michael; Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Drerup, Thomas; Prokura: 1. Behrends, Michael, * ‒.‒.‒‒, Almdorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Kohlmann, Annabel, * ‒.‒.‒‒, Husum; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 wurde die Satzung geändert und um einem neuen § 15 (Beirat) ergänzt. Die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen hat sich entsprechend geändert.
HRB 13749 FL: Husumer Mineralbrunnen HMB GmbH, Husum, Osterhusumer Straße 124-128, 25813 Husum. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Knopp, Peter Ulrich Andreas.
HRB 13749 FL: Husumer Mineralbrunnen HMB GmbH, Husum, Osterhusumer Straße 124-128, 25813 Husum. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HWI Perfomance Concept GmbH mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 6765 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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