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HybridSupply GmbH, Lübeck (HRB 13705 HL)

Firmendaten

Anschrift
Roggenhorster Str. 9 b
23556 Lübeck
Frühere Anschriften: 2
Stellmacherstr. 9, 23556 Lübeck
Gewerbepark 33, 59069 Hamm
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0451/8838800
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.hybridsupply.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2012
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 13705 HL
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die HybridSupply GmbH aus Lübeck ist im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRB 13705 HL verzeichnet. Nach der Gründung am 21.12.2012 hat die HybridSupply GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Der Groß- und Einzelhandel sowie der Vertrieb von Kfz-Teilen aller Art, sowie die Beteiligung an Unternehmen und die Tätigkeit als Werbeagentur.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die HybridSupply GmbH weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 04.05.2024)

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Registermeldungen 11

Calendar 09.12.2020
Veränderung

HRB 13705 HL: HybridSupply GmbH, Lübeck, Roggenhorster Straße 9 B, 23556 Lübeck. Prokura: 4. Kowalski, Mariola, * ‒.‒.‒‒, Hamberge; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

Calendar 20.03.2020
Veränderung

HRB 13705 HL: Firma vormals: HybridSupply Handels-GmbH, Lübeck, Roggenhorster Straße 9 B, 23556 Lübeck. Name der Firma: HybridSupply GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und § 1 Ziffer (1) (Firma) geändert.

Calendar 09.07.2019
Veränderung

HRB 13705 HL: HybridSupply Handels-GmbH, Lübeck, Roggenhorster Straße 9 B, 23556 Lübeck. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Roggenhorster Straße 9 B, 23556 Lübeck

Calendar 28.12.2016
Veränderung

HRB 13705 HL: HybridSupply Handels-GmbH, Lübeck, Stellmacherstraße 9, 23556 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 04.06.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der übernehmenden Gesellschaft vom 17.02.2016 ist die HybridSupply Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (eingetragen in England und Wales unter der Company No. 5959617) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 28.04.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 13705 HL: HybridSupply Handels-GmbH, Lübeck, Stellmacherstraße 9, 23556 Lübeck. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist ( 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG). 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt ( 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):Die HybridSupply Limited mit Sitz in Birmingham/ Großbritannien, eine Private Limited Company nach englischem Recht, eingetragen in England und Wales unter der Company No. 5959617, als übertragende Gesellschaft, sowie - die HybridSupply Handels-GmbH mit Sitz in Lübeck, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 13705 HL, als übernehmende Gesellschaft. 3. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der HybridSupply Limited auf die HybridSupply Handels-GmbH die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a. Gläubigerrechte nach deutschem Recht Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (HybridSupply Handels-GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der HybridSupply Handels-GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Stellmacherstraße 9, 23556 Lübeck) geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Der Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HybridSupply Handels-GmbH kommt eine Sicherheitsielstung nicht mehr in Betracht. b. Gläubigerrechte nach englischem Recht Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (HybridSupply Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c. Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der hier vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der HybridSupply Handels-GmbH, vertreten durch denGeschäftsführer Oskar Kowalski, Stellmacherstraße 9, 23556 Lübeck, angefordert werden. Diese Mitteilung erfolgt zwecks Bekanntmachung nach § 122d Satz 2 Nr. 4, Satz 3 UmwG.

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Historie 8

09.12.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Mariola Kowalski
Prokurist

20.03.2020
Firmenname geändert

alt:
HybridSupply Handels-GmbH

neu:
HybridSupply GmbH

09.07.2019
Adressänderung

Alte Anschrift:
Stellmacherstr. 9
23556 Lübeck

Neue Anschrift:
Roggenhorster Str. 9 b
23556 Lübeck

04.08.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Vadim Nisnevich
Prokurist

13.03.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Paul Komoszki
Prokurist

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