HRB 305873: Hygiene Schröder GmbH, Ilmenau, Weimarer Straße 38, 98693 Ilmenau. Einzelprokura: Schröder, Jörg, Ilmenau, * ‒.‒.‒‒; Siebert, Christian, Ilmenau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 305873: Hygiene Schröder GmbH, Ilmenau, Weimarer Straße 38, 98693 Ilmenau. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Weimarer Straße 38, 98693 Ilmenau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schröder, Jörg, Ilmenau, * ‒.‒.‒‒.
Hygiene Schröder GmbH, Ilmenau (Weimarer Straße 38, 98693 Ilmenau). Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung der Firma Jörg Schröder Schädlingsbekämpfung e.K. und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 10 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 31.07.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 Teile des Vermögens von der Jörg Schröder Schädlingsbekämpfung e.K. mit dem Sitz in Ilmenau (Amtsgericht Jena HRA ) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hygiene Schröder GmbH, Ilmenau (Weimarer Straße 38, 98693 Ilmenau). Die Hygiene Schröder Dienstleistungs GmbH mit dem Sitz in Ilmenau (Amtsgericht Jena HRB 304734) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.