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Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH, Hamburg (HRB 51363) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Herrengraben 3
20459 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 51363
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH aus Hamburg war im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 51363 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH wies zuletzt drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 13

Calendar 18.07.2016
Löschung

HRB 51363: Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH, Hamburg, Herrengraben 3, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016 im Wege des Formwechsels in die Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 120428) am 18.07.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 19.05.2015
Veränderung

HRB 51363:Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH, Hamburg, Herrengraben 3, 20459 Hamburg.Prokura erloschen Müller, Günther, Ritterhude.

Calendar 16.05.2014
Veränderung

HRB 51363:Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH, Hamburg, Herrengraben 3, 20459 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Park, Kee Hoon, Seoul/Korea, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Oh, Dong Hwan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 03.04.2014
Veränderung

HRB 51363:Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH, Hamburg, Herrengraben 3, 20459 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2014 mit der Hyundai Merchant Marine (Austria) mit Sitz in Wiener Neustadt (Firmenbuch des Handelsregisters Wiener Neustadt, FN 310701 p) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 28.01.2014
Vorgang ohne Eintragung

Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH, Hamburg, Herrengraben 3, 20459 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan vom 22.01.2014 über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister gem. § 122 d UmwG eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:1. Rechtsform, Firma und Sitz der an den grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Register der beteiligten Gesellschaften nebst der jeweiligen Nummer der Eintragung:- Hyundai Merchant Marine (Austria) GmbH mit dem Sitz in Wien (eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wiener Neustadt, FN 310701 p- Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH mit dem Sitz in Hamburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 51363), Eintragung Nr. 1.2. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Rechte der Gläubiger der Hyundai Merchant Marine (Austria) GmbH:Gemäß § 13 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes ("EU-VerschG") ist den Gläubigern der Hyundai Merchant Marine (Austria) GmbH, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Gläubiger, die Sicherheitsleistung begehren, müssen sich daher zu diesem Zweck schriftlich bis zum 24. März 2014 (Zugang der Meldung bei Hyundai Merchant Marine (Austria) GmbH) bei der Hyundai Merchant Marine (Austria)GmbH melden. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des lnsolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Die Bescheinigung nach § 14 Abs. 3 EU-VerschG, die Voraussetzung für die Durchführung der grenzüberschreitenden Verschmelzung ist, darf erst ausgestellt werden, wenn allen Gläubigern, die einen Anspruch auf Sicherheitsleistung haben, eine angemessene Sicherheit geleistet wurde.Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 226 des österreichischen AktG bleibt davon unberührt. Dieser sieht vor, dass Gläubigern der beteiligten Gesellschaften, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Rechte der Gläubiger der Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH:Auch Gläubiger der Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH genießen nachrangigen Gläubigerschutz nach § 122a Abs. 2 iVm § 22 des deutschen Umwandlungsgesetzes. Nach diesem ist Gläubigern der Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburgs ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Gemäß § 22 Abs. 2 des deutschen UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen; den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Weitere Auskünfte:Weitere Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können eingeholt werden:postalisch: Hyundai Merchant Marine (Austria) GmbH, zu Händen: Georg Fieber, Geiselbergstraße 15, A-1110 Wien, Osterreich, per Fax: +43 (1) 740 86 30; oderper e-mail: georg.fieber@hmm21.comRechte der Minderheitsgesellschafter der Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH und der Hyundai Merchant Marine (Austria) GmbH:Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH hat nur einen Gesellschafter, die Hyundai Merchant Marine Co., Ltd. mit Sitz in Seoul, Korea, so dass sie keine Minderheitsgesellschafter hat, welche über ihre Rechte aufzuklären sind. Gleiches gilt für die Hyundai Merchant Marine (Austria) GmbH, deren Alleingesellschafterin die Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH ist.

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Historie 11

18.07.2016
Registervorgang

Löschung 18.07.2016

19.05.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Günther Müller
Prokurist

16.05.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Kee Hoon Park
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dong Hwan Oh
Geschäftsführer

24.07.2013
Entscheideränderung

Austritt
Herr Yang SeungIn
Geschäftsführer

23.04.2013
Entscheideränderung

Austritt
Herr Chang Yuchul
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Adam Pick
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Heewon Kang
Prokurist

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