Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Fetter, Robert, Weimar, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
05.01.2024
Klug |
HRB 507304: IAB-Institut für Angewandte Bauforschung Weimar gemeinnützige GmbH, Weimar, Über der Nonnenwiese 1, 99428 Weimar OT Tröbsdorf. Prokura erloschen: Dr. Janorschke, Barbara, Weimar, * ‒.‒.‒‒; Solas, Hartmut, Mönchenholzhausen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Schmidt, Torsten, Kiliansroda, * ‒.‒.‒‒.
HRB 507304: IAB-Institut für Angewandte Bauforschung Weimar gemeinnützige GmbH, Weimar, Über der Nonnenwiese 1, 99428 Weimar OT Tröbsdorf. Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Dr. Lipowsky, Justus, Jena, * ‒.‒.‒‒.
HRB 507304: IAB-Institut für Angewandte Bauforschung Weimar gemeinnützige GmbH, Weimar, Über der Nonnenwiese 1, 99428 Weimar OT Tröbsdorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Dr. Lipowski, Justus, Jena, * ‒.‒.‒‒.
IAB-Institut für Angewandte Bauforschung Weimar gemeinnützige GmbH, Weimar, Über der Nonnenwiese 1, 99428 Weimar OT Tröbsdorf. Die FITR - Forschungsinstitut für Tief- und Rohleitungsbau gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Weimar (Amtsgericht Jena HRB 502967) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2012 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 31.05.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 31.05.2012 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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