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ICAP Deutschland GmbH, Frankfurt (HRB 42919) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Stephanstr. 14 - 16
60313 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 42919
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ICAP Deutschland GmbH aus Frankfurt war im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 42919 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ICAP Deutschland GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung). Die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung). Die Beteiligung an Unternehmen jedweder Art, insbesondere an Unternehmen, deren Gegenstand die Vermittlung von Devisen- und Depotgeschäften in in- und ausländischer Währung zwischen Banken im Freiverkehr ist.' Die ICAP Deutschland GmbH wies zuletzt vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 26.06.2020)

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Registermeldungen 17

Calendar 25.06.2020
Löschung

HRB 42919: ICAP Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Stephanstraße 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TP ICAP (Europe) S.A. am 14.05.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 08.11.2019
Veränderung

HRB 42919: ICAP Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Stephanstraße 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 30.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TP ICAP (Europe) S.A. mit Sitz in Paris/Frankreich (Registre de Commerce et des Sociétés No. 841867526) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem französischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 30.08.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 42919: ICAP Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Stephanstraße 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Planes über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der TP ICAP (Europe) S.A. eingereicht worden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Ich nehme Bezug auf die Einreichung vom 29. Juli 2019 und teile mit, dass der eingereichte Entwurf des Verschmelzungsplans geändert wurde. Vor diesem Hintergrund reiche ich den beiliegenden aktualisierten Entwurf des Verschmelzungsplans ein und bitte - rein vorsorglich - gegebenenfalls um Bekanntmachung der nach § 122d UmwG erforderlichen Angaben. Hierzu teile ich gemäß § 122d Satz 3 UmwG vorsorglich nochmals den Inhalt der bekannt zu machenden Angaben mit, die jedoch gegenüber den bereits bekannt gemachten Angaben gemäß Einreichung vom 29. Juli 2019 unverändert sind:1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft die ICAP Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, und als übernehmende Gesellschaft die TP ICAP (Europe) S.A., eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit Sitz in Paris, beteiligt. 3. Die ICAP Deutschland GmbH ist unter HRB 42919 beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die TP ICAP (Europe) S.A. ist im Handelsregister von Paris unter der Nummer 841 867 526 RCS Paris eingetragen. 4. In Übereinstimmung mit § 122i UmwG bietet die ICAP Deutschland GmbH jedem ihrer Gesellschafter, der gegen den Verschmelzungsbeschluss der ICAP Deutschland GmbH Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung an. Für die Berechnung des unter dem Barabfindungsangebot tatsächlich zu zahlenden Betrages wird auf Ziffer 13.5 und Ziffer 13.1 des Verschmelzungsplans verwiesen. ICAP Ltd. & Co. oHG, die Alleingesellschafterin der übertragenden ICAP Deutschland GmbH, beabsichtigt, weder gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zu erklären noch dieses Barabfindungsangebot anzunehmen.Nach französischem Recht ist es möglich, vorzusehen, dass die Verschmelzung in bar (und nicht in Form von Aktien) bis zu einem Höchstbetrag von 10% des Nennwerts der im Rahmen der Verschmelzung ausgegebenen Aktien vergütet wird. Dieser Mechanismus kann genutzt werden, um Minderheitsaktionäre im Falle einer Verschmelzung in bar zu entschädigen. Diese 10%-Grenze kann bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen nach der EU-Verordnung (Artikel L.236-26 des französischen Handelsgesetzbuches) überschritten werden. Artikel L. 236-28 des französischen Handelsgesetzbuches sieht auch vor, dass die Gesellschafterversammlungen der verschmelzenden Unternehmen bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Minderheitsaktionäre beschließen können. Mangels Minderheitsaktionären in den verschmelzenden Gesellschaften gelten vorliegend jedoch keine Mechanismen zum Schutz von Minderheitsaktionären.5. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden ICAP Deutschland GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bei der ICAP Deutschland GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ICAP Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Stephanstraße 14-16, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.6. Für Zwecke des französischen Rechts und gemäß Artikel L. 236-14 Code de Commerce können Gläubiger der TP ICAP (Europe) S.A. einen Widerspruch innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab der letzten Veröffentlichung des Verschmelzungsplans in dem juristischen Anzeiger BODACC (Bulletin Officiel Des Annonces Civiles et Commerciales) (gemäß den Vorgaben in Artikel R. 236-8 und R. 236-15 Code de Commerce) anmelden. Gläubiger müssen ihre Ansprüche innerhalb der obigen Widerspruchsfrist von dreißig (30) Kalendertagen beim Handelsgericht am registrierten Sitz der TP ICAP (Europe) S.A. anmelden. Ein Gläubigeranspruch verhindert nicht den Vollzug der Verschmelzung.7. Unter der in Ziffer 5 Anschrift (ICAP Deutschland GmbH, Stephanstraße 14-16, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

Calendar 01.08.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 42919: ICAP Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Stephanstraße 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Paln über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der TP ICAP (Europe) S.A. eingereicht worden.Aufgrund der mir erteilten Vollmacht reiche ich den beiliegenden Entwurf des Verschmelzungsplans ein und bitte um Bekanntmachung der nach § 122d UmwG erforderlichen Angaben. Hierzu teile ich gemäß § 122d Satz 3 UmwG den Inhalt der bekannt zu machenden Angaben mit:1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft die ICAP Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, und als übernehmende Gesellschaft die TP ICAP (Europe) S.A., eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit Sitz in Paris, beteiligt.3. Die ICAP Deutschland GmbH ist unter HRB 42919 beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die TP ICAP (Europe) S.A. ist im Handelsregister von Paris unter der Nummer 841 867 526 RCS Paris eingetragen.4. In Übereinstimmung mit § 122i UmwG bietet die ICAP Deutschland GmbH jedem ihrer Gesellschafter, der gegen den Verschmelzungsbeschluss der ICAP Deutschland GmbH Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung an. Für die Berechnung des unter dem Barabfindungsangebot tatsächlich zu zahlenden Betrages wird auf Ziffer 13.5 und Ziffer 13.1 des Verschmelzungsplans verwiesen. ICAP Ltd. & Co. OHG, die Alleingesellschafterin der übertragenden ICAP Deutschland GmbH, beabsichtigt, weder gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zu erklären noch dieses Barabfindungsangebot anzunehmen.Nach französischem Recht ist es möglich, vorzusehen, dass die Verschmelzung in bar (und nicht in Form von Aktien) bis zu einem Höchstbetrag von 10% des Nennwerts der im Rahmen der Verschmelzung ausgegebenen Aktien vergütet wird. Dieser Mechanismus kann genutzt werden, um Minderheitsaktionäre im Falle einer Verschmelzung in bar zu entschädigen. Diese 10%-Grenze kann bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen nach der EU-Verordnung (Artikel L.236-26 des französischen Handelsgesetzbuches) überschritten werden. Artikel L. 236-28 des französischen Handelsgesetzbuches sieht auch vor, dass die Gesellschafterversammlungen der verschmelzenden Unternehmen bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Minderheitsaktionäre beschließen können. Mangels Minderheitsaktionären in den verschmelzenden Gesellschaften gelten vorliegend jedoch keine Mechanismen zum Schutz von Minderheitsaktionären.5. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden ICAP Deutschland GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bei der ICAP Deutschland GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ICAP Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Stephanstraße 14-16, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.6. Für Zwecke des französischen Rechts und gemäß Artikel L. 236-14 Code de Commerce können Gläubiger der TP ICAP (Europe) S.A. einen Widerspruch innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab der letzten Veröffentlichung des Verschmelzungsplans in dem juristischen Anzeiger BODACC (Bulletin Officiel Des Annonces Civiles et Commerciales) (gemäß den Vorgaben in Artikel R. 236-8 und R. 236-15 Code de Commerce) anmelden. Gläubiger müssen ihre Ansprüche innerhalb der obigen Widerspruchsfrist von dreißig (30) Kalendertagen beim Handelsgericht am registrierten Sitz der TP ICAP (Europe) S.A. anmelden. Ein Gläubigeranspruch verhindert nicht den Vollzug der Verschmelzung.7. Unter der in Ziffer 5 Anschrift (ICAP Deutschland GmbH, Stephanstraße 14-16, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

Calendar 29.12.2017
Veränderung

HRB 42919: ICAP Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Stephanstraße 14-16, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hempkin, Robert Tait, Friedrichsdorf, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Tillmann, Jürgen, Bad Homburg v.d.H., * ‒.‒.‒‒.

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Historie 12

25.06.2020
Registervorgang

Löschung 25.06.2020

29.12.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Robert Tait Hempkin
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Jürgen Tillmann
Prokurist

17.03.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jörg Bonetti
Prokurist

26.09.2016
Entscheideränderung

Austritt
Herr Andreas Weiland
Prokurist

19.07.2016
Entscheideränderung

Austritt
Herr André Simons
Prokurist

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