Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
5 |
|
25.000,00 EUR |
|
|
a)
Aufgrund des am 19.05.2022
rechtskräftig bestätigten Insol-
venzplans vom 11.04.2022 ist das
Stammkapital im Wege der verein-
fachten Kapitalherabsetzung auf
0,00 EUR herabgesetzt und sodann
um 25.000,00 EUR auf 25.000,00
EUR erhöht und der Gesellschafts-
vertrag geändert in § 4 (Stammka-
pital). |
a)
01.09.2022
Dr. Lehmann |
HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin
HRB 192306 B: ID League AG, Berlin, Charlottenstraße 2, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 06.12.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die ID League GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 202756 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Charlottenstraße 2, 10969 Berlin. Firma: ID League GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 2, 10969 Berlin; Gegenstand: Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Daten- und Videoanalysesystemen im Sport; Organisation, Umsetzung und Vermarktung von Veranstaltungen, Lehrgänge, Konferenzen im Sport; Beratungsleistungen für Verbände, Vereine, Athleten und Unternehmen; Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Telib, Hischam, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ID League AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 192306 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.12.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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