IKF Immobilien, Kapitalanlagen-, Finanzierungsvermittlungsgesellschaft mbH, Wachtberg (Johann-Henk-Str. 39, 53343 Wachtberg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma, in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und beschlossen. Desweiterenwurde das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umgestellt, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 erhöht und § 3 (Stammkapital) geändert. Neue Firma: IKF Immobilien-, Kapitalanlagen-, Finanzierungsvermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Vermittlung von und Beratung in Versicherungen, Bausparverträgen, Kapitalanlagen und Immobilien sowie Finanzierungen aller Art, die Vermittlung von steuersparenden Anlagen, die Baubetreuung, An- und Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien und sonstigem eigenem und fremden Vermögen aller Art sowie die Unternehmensberatung. Ferner die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume sowie die Vermittlung, Vermietung und Verwaltung der vorbezeichneten Objekte und die Vornahme aller damit verbundenen Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft ist zum An- und Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen -auch als Wohnungs- oder Teileigentum- sowie zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum an vorbezeichneten Objekten berechtigt. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2007 mit der Wohnen und Leben Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen mit Sitz in Wachtberg (Amtsgericht Bonn HRB 9459) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53343 Wachtberg
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 16 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH