INIT GmbH INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR NEUE TECHNOLOGIEN DER INFORMATIONSVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION, Bochum, Lennershofstr. 160, 44801 Bochum. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
INIT GmbH INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR NEUE TECHNOLOGIEN DER INFORMATIONSVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION, Bochum, Lennershofstr. 160, 44801 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (Az. 80 IN 510/06) vom 06.06.2011 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
INIT GmbH INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR NEUE TECHNOLOGIEN DER INFORMATIONSVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION, Bochum (Lennershofstr. 160, 44801 Bochum). Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 510/06) vom 19.06.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Prokura erloschen gem. § 117 Abs. 1 InsO: Dipl.-Ing. Pfingst, Ulrich, Bochum.
INIT GmbH INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR NEUE TECHNOLOGIEN DER INFORMATIONSVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION, Bochum (Lennershofstr. 160, 44801 Bochum). Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Entwicklung, die Anwendung und der Vertrieb von Software zur integrierten Automation von Prozessen der Planung, Konstruktion, Instandhaltung und Bewirtschaftung im Bauwesen und Anlagenbau. Gegenstand der Software sind neue Technologien der Informationsverarbeitung und Telekommunikation, insbesondere innerhalb desInternets/Intranet, CAD und der Datenbanksysteme. Anwendungsgebiete sind die Bereiche Projektsteuerung, Planung, Konstruktion, und Bemessung.. Der Vertrieb von Hardware, sofern die Hardware in Verbindung mit der Installation der vorgenannten Software steht. Die Erbringung von Planungs- und Konstruktionsleistungen unter Einsatz vorgenannter Software. Schulungen zum Einsatz neuer Technologien der Informationsverarbeitung und Telekommunikation im Bereich Bauwesen und Anlagenbau. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann auch andere Unternehmen neu errichten oder erwerben oder sich an solchen beteiligen und deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Prokura erloschen: Dipl..-Ing. Bögel, Frank, Bochum, * ‒.‒.‒‒.