INTERPANE Glasgesellschaft mbH & Co KG, Häsen(Timpbergstr. 15, 16775 Löwenberger Land OT Häsen). Die Verschmelzung ist mit der am 27.12.2005 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Tostedt, HRA 120406) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
INTERPANE Glasgesellschaft mbH & Co KG, Häsen(Timpbergstr. 15, 16775 Löwenberger Land OT Häsen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2005 (UR-Nr. 429/2005), des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der INTERPANE Glasgesellschaft mbH & Co KG, Häsen vom 15.11.2005 (UR-Nr. 430/2005) und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der INTERPANE Glasgesellschaft mbH & Co KG, Buxtehude vom 15.11.2005 (UR-Nr. 431/2005) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die INTERPANE Glasgesellschaft mbH & Co KG, Buxtehude (Amtsgericht Tostedt, HRA 120406) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.