Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2025 hat den
Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. |
a)
25.08.2025
Korf |
2 |
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b)
Nach Änderung der konkreten
Vertretungsregelung nunmehr
Geschäftsführer:
Rehrmann, Erik, Erkrath, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Drechsler, Andreas, Berlin, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nach Änderung der konkreten
Vertretungsregelung nunmehr
Geschäftsführer:
Siller, Manfred, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kohlhardt, Matthias, Plön, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
08.07.2025
Morscheck |
HRB 14181: ION Aktiengesellschaft, Erkrath, Wilhelmstraße 29, 42697 Solingen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.08.2019 im Wege des Formwechsels in die IOn GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 30311) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30311: IOn GmbH, Erkrath, Wilhelmstraße 29, 42697 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2019. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 29, 42697 Solingen. Gegenstand: Serviceleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere die Beratung zu und die Erstellung sowie der Vertrieb von Softwareprodukten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rehrmann, Erik, Erkrath, * ‒.‒.‒‒; Siller, Manfred, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IOn Aktiengesellschaft, Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 14181) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14181: ION Aktiengesellschaft, Erkrath, Wilhelmstraße 29, 42697 Solingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2014 mit der IOn Vertrieb und Services GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 13766) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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