HRB 7978 NP: ISH GmbH, Lenzen (Am Bahndamm 11, 19309 Lenzen). Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
ISH GmbH, Lenzen(Am Bahndamm 11, 19309 Lenzen). Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 237/08 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
ISH GmbH, Lenzen(Am Bahndamm 11, 19309 Lenzen). Gegenstand: Die Montage und der Lieferservice im Metallbaubereich. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Haag, Nico, * ‒.‒.‒‒, Lenzen, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass der Kaufmann Nico Haag das von ihm unter der Firma Metallbau Nico Haag e.K. in Lenzen (Amtsgericht Neuruppin, HRA 1765) betriebene Unternehmen durch Ausgliederung vom 02.07.2007 nach den §§ 152, 158 ff. UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt hat..
ISH GmbH, Lenzen(Am Bahndamm 11, 19309 Lenzen). Die Spaltung ist mit der am 01.11.2007 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.