Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2024
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 23.12.2024 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 23.12.2024 mit der ITSM Trusted Quality GmbH mit Sitz
in Bodenheim (Amtsgeicht Mainz, HRB 45520) verschmolzen
(Verschmelzung durch Aufnahme). |
a)
05.03.2025
Dannegger
b)
Fall 10 |
HRB 47740: ITSM Consulting GmbH, Bodenheim, Am Kümmerling 21 - 25, 55294 Bodenheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Uwe-Zeidler-Ring 12, 55294 Bodenheim.
HRB 47740: ITSM Consulting GmbH, Bodenheim, Am Kümmerling 21 - 25, 55294 Bodenheim. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2020 und der Gesellschafterversammlung der pragmatix Consulting GmbH vom 25.09.2020 Teile ihres Vermögens, nämlich ihren Teilbetrieb mit der Bezeichnung "IVANTI", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die pragmatix Consulting GmbH mit Sitz in Bodenheim (Amtsgericht Mainz - HRB 49208) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 47740: ITSM Consulting GmbH, Bodenheim, Am Kümmerling 21 - 25, 55294 Bodenheim. Prokura erloschen: Zielke, Frank, Zeven, * ‒.‒.‒‒.
HRB 47740: ITSM Consulting GmbH, Bodenheim, Am Kümmerling 21 - 25, 55294 Bodenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2017. Geschäftsanschrift: Am Kümmerling 21 - 25, 55294 Bodenheim. Die Erbringung von Dienstleistungen im Umfeld der Datenverarbeitung. Insbesondere gehören hierzu die Beratung und Entwicklung von Konzepten, die Projektplanung und -steuerung, die Schulung und der Handel mit Lizenzen. 51.020,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riedel, Siegfried, Bodenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wellmann, Ralph, Eltville, * ‒.‒.‒‒; Zielke, Frank, Zeven, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ITSM Consulting AG mit Sitz in Bodenheim (Amtsgericht Mainz HRB 40137) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.08.2017 und des Beschlusses der gesonderten Versammlung des Vorzugsaktionärs vom 30.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.