Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Prokura erloschen:
Schauerte, Thomas, Friesenhagen, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Nobili, Mauro, Bornheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
25.01.2023
Peetz |
HRB 34172: IVECO West Nutzfahrzeuge GmbH, Düsseldorf, Vogelsanger Weg 55, 40470 Düsseldorf. Prokura erloschen: Leibinger, Harald, Unterschleißheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 34172: IVECO West Nutzfahrzeuge GmbH, Düsseldorf, Vogelsanger Weg 55, 40470 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Leibinger, Harald, Unterschleißheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 34172:IVECO West Nutzfahrzeuge GmbH, Düsseldorf, Vogelsanger Weg 55, 40470 Düsseldorf.Der mit der Iveco-Magirus Aktiengesellschaft mit Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm, HRB 1432) am 09.12.1996 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 03.12.2013 ersetzt worden. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2013 hat zugestimmt.
IVECO West Nutzfahrzeuge GmbH, Düsseldorf (Vogelsanger Weg 55, 40470 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2005 mit Nachtrag vom 21.10.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2005 und 21.10.2005 mit der Iveco Nutzfahrzeuge Nord-West GmbH mit Sitz in Dortmund (AG Dortmund, HRB 12395) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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