HRB 2018: IVG Investment GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 und der Gesellschafterversammlung der IVG Immobilien GmbH vom 06.12.2021 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die IVG Immobilien GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 23511) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2018: IVG Investment GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2021 mit der HIPPON Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 22704) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2018: IVG Investment GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.11.2021 mit der TERCON Immobilien Projektentwicklungsgesellschaft mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 14056) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2018: IVG Investment GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2020 mit der LAPIS Grundstücksverwaltungs-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 10040) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2018: IVG Investment GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs-und Übernahmevertrages vom 16.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 und der Gesellschafterversammlung der AM Services GmbH vom 16.12.2020 Teile ihres Vermögens (Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Mitarbeitern bzw. deren Hinterbliebenen und einen Barbetrag) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die AM Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 91664) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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