HRA 43187 B: Ildico GmbH & Co. KG, Berlin, Neue Hochstraße 18 (Hofgebäude), 13347 Berlin. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Ildico Verwaltungs GmbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Cordia Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 120929 B)
HRA 43187 B: Firma / Name vormals: Ildico UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin, Neue Hochstraße 18 (Hofgebäude), 13347 Berlin. Firma: Ildico GmbH & Co. KG; Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: Ildico Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 120610 B); mit der Befugnis für die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Die Firma ist geändert.
HRA 43187 B: Ildico UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin, Neue Hochstraße 18 (Hofgebäude), 13347 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind folgende Gesellschaften: Ildico Vier UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45424 B)- Ildico Fünf UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46519 B)- durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.