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Imbiss- und Gastronomieentsorgung Patzek e. K., Bestwig (HRA 3906) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Abt-Anno-Str. 23
59909 Bestwig
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 3906
Amtsgericht: Arnsberg
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Imbiss- und Gastronomieentsorgung Patzek e. K. aus Bestwig war im Handelsregister Arnsberg unter der Nummer HRA 3906 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Imbiss- und Gastronomieentsorgung Patzek e. K. ihren Standort nicht geändert. Die Imbiss- und Gastronomieentsorgung Patzek e. K. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.01.2021)

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Registermeldungen 2

Calendar 06.01.2021
Löschung von Amts wegen

HRA 3906: Imbiss- und Gastronomieentsorgung Patzek e. K., Bestwig, Abt-Anno-Str. 23, 59909 Bestwig. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.

Calendar 27.11.2020
Löschungsankündigung

HRA 3906: Imbiss- und Gastronomieentsorgung Patzek e. K., Bestwig, Abt-Anno-Str. 23, 59909 Bestwig. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstraße 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

06.01.2021
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 06.01.2021

27.11.2020
Registervorgang

Löschungsankündigung 27.11.2020