HRA 202195: Inktron e.K., Geestland, Im Felde 2, 27607 Geestland. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
HRA 202195: Inktron e.K., Geestland, Im Felde 2, 27607 Geestland. Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.
HRA 202195: Inktron KG, Langen, Im Felde 2, 27607 Langen. Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann. Rechtsfom geändert, nun: Inktron e.K. Sitz aufgrund Gebietsreform berichtigt, nun: Geestland. Aufgrund Gebietsreform geändert Geschäftsanschrift: Im Felde 2, 27607 Geestland. Geändert, nun: Inhaber: Marwede, Stefan, Geestland, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft der Kommanditgesellschaft ist aufgelöst.
Inktron KG, Langen, Im Felde 2, 27607 Langen. (Handel mit Büro- und Elektronikartikeln). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Felde 2, 27607 Langen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Marwede, Stefan, Langen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Inktron GmbH, Langen (AG Tostedt, HRB 201624) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.