HRB 7159: Intensio24 GmbH, Kulmbach, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hofmann, Cathrin, Kulmbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7159: Intensio24 GmbH, Kulmbach, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach. Bestellt: Geschäftsführer: Klötzer, Ronald, Coburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7159: Intensio24 GmbH, Kulmbach, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach. Die Gesellschaft hat am 14.10.2020 mit der Linimed Gruppe GmbH mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 510381) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 14.10.2020 zugestimmt.
HRB 7159: Intensio24 GmbH, Kulmbach, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach. Die Ausgliederung wurde am 09.06.2020 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 4538).
HRB 7159: Intensio24 GmbH, Kulmbach, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach. Die Gesellschafterversammlung vom 11.5.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.- EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Firma Hofmann Intensivpflege e.K. und die Änderung des § V (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.5.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.5.2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 11.5.2020 das Vermögens als Gesamtheit von der Hofmann Intensivpflege e.K. mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRA 4538) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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