InterStar Aquaristic GmbH, Zeven (Südring 9, 27404 Zeven). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der InterStar Aquaristic e.K. mit Sitz in Zeven (AG Tostedt, HRA 202281) auftretenden Kaufmann Dr. Jung, Bernhard übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden InterStar Aquaristic e.K. am heutigen Tage wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
27404 Zeven
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Tostedt
Rechtsform: GmbH