HRB 208474: Iso Nord GmbH, Neu Wulmstorf, Matthias-Claudius-Straße 12-14, 21629 Neu Wulmstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30,00 EUR auf 25.080,00 EUR beschlossen. 25.080,00 EUR. Geschäftsführer: Nawo, Thorsten Heinz, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Bestellt als Geschäftsführer: Wahle, Jan Marcus, Schwinde, * ‒.‒.‒‒; Wahle, Kai Matthias, Schwinde, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
HRB 208474: Iso Nord GmbH, Neu Wulmstorf, Matthias-Claudius-Straße 12-14, 21629 Neu Wulmstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von den gesamten Vermögensteilen der Iso Nord Wärme-, Kälte,-Schall,- Brandschutz-Dämmung e.K, Neu Wulmstorf (Amtsgericht Tostedt HRA 204211) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 25.050,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.02.2021 nebst Ergänzung vom 15.03.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.02.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Nawo Thorsten Heinz, Hamburg, 14.02.1961 unter der Firma Iso Nord Wäreme-, Kälte-, Schall-, Brandschutz-Dämmung e.K. in Neu Wulmstorf (Amtsgericht Tostedt HRA 204211) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.