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Itella Holding GmbH, Hannover (HRB 51177) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Büttnerstr. 21
30165 Hannover
Frühere Anschriften: 1
Goldsteinstr. 233, 60528 Frankfurt
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 51177
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Itella Holding GmbH aus Hannover war im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 51177 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Itella Holding GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Die Itella Holding GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 11

Calendar 24.11.2014
Löschung

HRB 51177:Itella Holding GmbH, Frankfurt am Main, Büttnerstraße 21, 30165 Hannover.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Itella Oyj am 01.11.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 22.09.2014
Veränderung

HRB 51177:Itella Holding GmbH, Frankfurt am Main, Büttnerstraße 21, 30165 Hannover.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 11.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Itella Oyj mit Sitz in Hesinki/Finnland (Unternehmensregister des Nationalen Patent- und Registeramtes von Helsikni, Nummer 1531864-4) grenzüberschreitend verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 08.07.2014
Veränderung

HRB 51177:Itella Holding GmbH, Frankfurt am Main, Goldsteinstraße 233, 60528 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Büttnerstraße 21, 30165 Hannover.

Calendar 30.05.2014
Vorgang ohne Eintragung

HRB 51177:Itella Holding GmbH, Frankfurt am Main, Goldsteinstraße 233, 60528 Frankfurt am Main.Dem Registergericht ist der Plan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Itella Oyj eingereicht worden.Es wird gem. § 122d UmwG folgendes bekannt gemacht:Der Entwurf des Verschmelzungsplans ist beim zuständigen Handelsregister eingereicht worden.An der Verschmelzung sind die Itella Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, als übertragende Gesellschaft und die Itella Oyj, Aktiengesellschaft finnischen Rechts (julkinen osakeyhtiö), mit Sitz in Helsinki, Finnland als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Itella Holding GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 51177.Itella Oyj ist eingetragen im finnischen Unternehmensregister des Nationalen Patent- und Registeramts unter der Registernummer 1531864-4.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Itella Holding GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Itella Holding GmbH Sicherheit für ihre Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Ansprüche zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind.Das Recht auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der Itella Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift Goldsteinstraße 233, 60528 Frankfurt am Main, geltend zu machen. Dabei ist der Anspruch des Gläubigers, für den Sicherheit geleistet werden soll, schriftlich bei der Itella Holding GmbH unter der vorgenannten Anschrift anzumelden und nach Grund und Höhe zu beschreiben. In der Anmeldung muss der Gläubiger Umstände darlegen, die erwarten lassen, dass die Erfüllung seines Anspruchs durch die Verschmelzung gefährdet wird. Diese Umstände sind anhand von Beweismitteln wie z. B. Urkunden oder eidesstattlichen Versicherungen glaubhaft zu machen. Die vorgenannte Anmeldung des Anspruchs (einschließlich Darlegung von Umständen, die eine Gefährdung des Anspruchs erwarten lassen, und Glaubhaftmachung der Umstände) muss binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der Itella Holding GmbH. Wird die Frist versäumt, steht dem Gläubiger kein Recht auf Sicherheitsleistung zu. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Itella Oyj ergeben sich aus Paragraphen 16:6 und 16:7 des finnischen Unternehmensgesetzes. Gemäß Paragraph 16:6 des finnischen Unternehmensgesetzes sind Gläubiger auf ihre Gläubigerrechte nur dann hinzuweisen, wenn ein unabhängiger Sachverständiger bestätigt, dass die Verschmelzung dazu geeignet ist, die Rückzahlung von Verbindlichkeiten zu gefährden.Die Gläubiger des übernehmenden Rechtsträgers werden durch die Bestimmungen des finnischen Unternehmensgesetzes geschützt. Gemäß Paragraphen 16:4.2 und 16:23 des finnischen Unternehmensgesetzes wird eine Stellungnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen gegenüber dem übernehmenden Rechtsträger abgegeben, ob die Verschmelzung dazu geeignet ist, die Befriedigung der Verbindlichkeiten des übernehmenden Rechtsträgers zu gefährden. Nur wenn der unabhängige Sachverständige in seiner Stellungnahme erklärt, dass die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Itella Oyj als übernehmendem Rechtsträger durch die Verschmelzung gefährdet wird, ist ein öffentliches Aufgebot an die Gläubiger der Itella Oyj als übernehmendem Rechtsträger zu richten. Falls das Gläubigeraufgebot durchgeführt wird, können diejenigen Gläubiger der Itella Oyj, deren Forderung vor der Registrierung des Verschmelzungsplans im finnischen Unternehmensregister entstanden ist, der Verschmelzung widersprechen, indem sie das finnische Unternehmensregister entsprechend schriftlich bis spätestens zum durch das finnische Unternehmensregister für das Gläubigeraufgebot gesetzten Stichtag informieren und Erfüllung ihrer Forderungen bzw. Stellung einer Sicherheit zur Sicherung der Erfüllung ihrer Forderungen verlangen. Das gleiche Recht, der Verschmelzung zu widersprechen und Zahlung zu verlangen steht Gläubigern zu, deren Forderung gemäß dem finnischen Gesetz zur Vollstreckung von Steuern und sonstigen öffentlichen Forderungen ohne vorheriges Gerichtsurteil vollstreckt werden kann und welche vor dem vorgenannten Stichtag entstanden ist.Bei der Itella Holding GmbH können unter deren Geschäftsanschrift Goldsteinstraße 233, 60528 Frankfurt am Main, im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften kostenlos eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter weder bei der Itella Holding GmbH noch bei der Itella Oyj vorhanden sind.

Calendar 05.03.2012
Veränderung

Itella Holding GmbH, Frankfurt am Main, Goldsteinstraße 233, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kutsch, Stefan, Eltville, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Karjalainen, Petri, Vantaa/Finnland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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Historie 9

24.11.2014
Registervorgang

Löschung 24.11.2014

08.07.2014
Adressänderung

Alte Anschrift:
Goldsteinstr. 233
60528 Frankfurt

Neue Anschrift:
Büttnerstr. 21
30165 Hannover

05.03.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Stefan Kutsch
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Petri Karjalainen
Geschäftsführer

06.06.2011
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Stefan Kutsch
Geschäftsführer

27.03.2011
Entscheideränderung

Austritt
Herr Raimund Schlotmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stefan Kutsch
Geschäftsführer

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