Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Timmkoppel 2, 22339 Hamburg |
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a)
23.10.2023
Krenzer |
HRB 148328: Jürgen Herrmann Consulting GmbH, Hamburg, Josthöhe 27, 22339 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lohstücken 10 A, 22339 Hamburg.
HRB 148328: Jürgen Herrmann Consulting GmbH, Hamburg, Frankfurter Straße 10, 65760 Eschborn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Josthöhe 27, 22339 Hamburg. Geändert (Wohnanschrift), nun Geschäftsführer: Herrmann, Jürgen, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 90014: aXpay acceptance & payment solutions GmbH, Eschborn, c/o Gehr, Goldsche, Schimm & Partner, Frankfurter Straße 10-14, 65760 Eschborn. Neuer Sitz: Hamburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 10, 65760 Eschborn. Der Sitz ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg, HRB 148328) verlegt.
HRB 148328: Jürgen Herrmann Consulting GmbH, Hamburg, Frankfurter Straße 10, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HF communication & technology GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 103927) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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