HRB 4973: Game-Center Spielstudio Hamburger Str. 110 GmbH, Bergkamen, Im Breil 32, 59192 Bergkamen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nunmehr: Neue Firma: Jütte GmbH.
HRB 4973: Game-Center Spielstudio Hamburger Str. 110 GmbH, Bergkamen, Im Breil 32, 59192 Bergkamen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.01.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4973: Game-Center Spielstudio Hamburger Str. 110 GmbH, Bergkamen, Im Breil 32, 59192 Bergkamen. Geschäftsanschrift: Im Breil 32, 59192 Bergkamen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 und 13.11.2018 das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Jütte, Beate, Bergkamen, 03.08.1957 unter der Firma Beate Jütte e. Kfr. in Bergkamen (Amtsgericht Hamm, HRA 4130) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.