HRA 6882 KI: J. A. Schnell Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, Neumünster, Gadelander Straße 120, 24539 Neumünster. Nicht mehr persönlich haftende Gesellschafterin: Beteiligungsgesellschaft Kieler Straße mbH. Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 6882 KI: J. A. Schnell Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, Neumünster, Gadelander Straße 120, 24539 Neumünster. Inhaber: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Getränke Handelsgesellschaft Siemenswall mit beschränkter Haftung; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Beteiligungsgesellschaft Kieler Straße mbH, Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1361 NM); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
J. A. Schnell Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, Neumünster (Gadelander Straße 120, 24539 Neumünster). Rechtsverhältnis: Der Sitz der Gesellschaft ist von Hohenwestedt nach Neumünster verlegt (Amtsgericht Kiel, HRA 6882 KI).
J. A. Schnell Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, Neumünster, Gadelander Straße 120, 24539 Neumünster. Geschäftsanschrift: Gadelander Straße 120, 24539 Neumünster. Rechtsform: Kommanditgesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist von Hohenwestedt (Amtsgericht Kiel, HRA 962 RD) nach Neumünster verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 29.04.1987. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftende Gesellschafterin: Getränke Handelsgesellschaft Siemenswall mit beschränkter Haftung, Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1015 NM).
J. A. Schnell Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, Hohenwestedt (Kieler Straße 70-74, 24594 Hohenwestedt). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Gesellschaft in Firma ENO Großverbraucher Service GmbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1138 NM) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..