HRA 204543: J. Müller Stahl + Projekt Terminal GmbH & Co. KG, Brake/Unterweser, Nordstraße 2, 26919 Brake. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 mit der J. Müller Weser GmbH & Co. KG, mit Sitz in Brake (AG Oldenburg HRA 100239) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204543:J. Müller Stahl + Projekt Terminal GmbH & Co. KG, Brake/Unterweser, Nordstraße 2, 26919 Brake.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.10.2015 Teile des Vermögens der J. Müller Breakbulk Terminal GmbH & Co. KG, Brake (Amtsgericht Oldenburg HRA 100239) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204543:J. Müller Stahl + Projekt Terminal GmbH & Co. KG, Brake/Unterweser, Nordstraße 2, 26919 Brake.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.11.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204543:J. Müller Stahl + Projekt Terminal GmbH & Co. KG, Brake/Unterweser, Nordstraße 2, 26919 Brake.(Betrieb eines Terminals (Umschlag, Lagerei, Logistik) im Seehafen Brake, insbesondere für Stahlprodukte und Projektladungen sowie Durchführung aller damit unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nordstraße 2, 26919 Brake. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: J. Müller Stahl + Projekt Terminal Beteiligung GmbH, Brake (Amtsgericht Oldenburg HRB 210044).