Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
21 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
J.D. Neuhaus Verwaltungs GmbH, Witten (AG
Bochum HRB 8715)
Eingetreten als
Persönlich haftender Gesellschafter:
J.D. Neuhaus Holding Verwaltungs GmbH, Witten
(Amtsgericht Bochum HRB 20549)
alleinvertretungsberechtigt
für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und a) der
J.D. Neuhaus Holding Verwaltungs GmbH, b) der J.D.
Neuhaus Verwaltungs GmbH, c) der J.D. Neuhaus
GmbH & Co. KG, d) anderen Unternehmen, an denen
die Gesellschaft oder sie selbst beteiligt ist oder wird
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
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a)
14.04.2023
Höner |
20 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Litzmanski, Tim, Waltrop, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.08.2022
Höner |
HRA 4923: J.D. Neuhaus Holding GmbH & Co. KG, Witten, Windenstr. 2-4, 58455 Witten. Prokura erloschen: Sorowka, Martin, Witten, * ‒.‒.‒‒.
HRA 4923: J.D. Neuhaus Holding GmbH & Co. KG, Witten, Windenstr. 2-4, 58455 Witten. Prokura erloschen: Schultheis, Michael, Bergkamen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 4923: J.D. Neuhaus Holding GmbH & Co. KG, Witten, Windenstr. 2-4, 58455 Witten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2015 und 12.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 22.12.2015 und 12.02.2016 und der Gesellschafter der forward.270 GmbH & Co. KG vom 22.12.2015 und 12.02.2016 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die forward.270 GmbH & Co. KG als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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