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JS Beteiligungs GmbH, Worms (HRB 46295) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Leibnizstr. 3
67551 Worms
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2015
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 46295
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die JS Beteiligungs GmbH aus Worms war im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 46295 verzeichnet. Nach der Gründung am 29.06.2015 hat die JS Beteiligungs GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Übernahme, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die JS Beteiligungs GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.03.2021)

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Registermeldungen 6

Calendar 25.03.2021
Löschung

HRB 46295: JS Beteiligungs GmbH, Worms, Leibnizstraße 3, 67551 Worms. Die unter laufende Nr. 3 eingetragene Verschmelzung ist nach dem Beschluss des Handelsgerichtes Wien als Firmenbuchgericht vom 17.03.2021 mit der Eintragung in das österreichische Firmenbuch am 18.03.2021 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122 k UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 12.01.2021
Veränderung

HRB 46295: JS Beteiligungs GmbH, Worms, Leibnizstraße 3, 67551 Worms. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin: Geschäftsführer: Stilgenbauer, Jürgen, Hohen-Sülzen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 12.01.2021
Veränderung

HRB 46295: JS Beteiligungs GmbH, Worms, Leibnizstraße 3, 67551 Worms. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 15.10.2020 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 mit der WBSB Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien - FN 538492) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.

Calendar 27.10.2020
Vorgang ohne Eintragung

HRB 46295: JS Beteiligungs GmbH, Worms, Leibnizstraße 3, 67551 Worms. Dem Registergericht ist ein Vertrag über eine geplante grenzübergreifende Verschmelzung eingereicht worden.Gem. § 122d Satz 3 UmwG wird bekannt gemacht:1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan vom 15.10.2020 (Geschäftszahl 207 des öffentlichen Notars Magister Gregor Fellmann, A-2340 Mödling, Freiheitsplatz 8) beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft die JS Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Worms (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 46295, geschäftsansässig Leibnizstraße 3, 67551 Worms (Deutschland) (nachfolgend auch "JSB" oder "übertragende Gesellschaft"), und als übernehmende Gesellschaft die WBSB Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien (Österreich), eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 538492a, geschäftsansässig der Geschäftsanschrift Freyung 6/10/2, 1010 Wien (Österreich) (nachfolgend auch "WBSB" oder "übernehmende Gesellschaft"), beteiligt.3. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 46295. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 538492a.4.a. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:Gläubiger der JSB: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden JSB ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten JSB Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan vom Registergericht nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird, und soweit die Gläubiger nicht Befriedigung verlangen können (z.B. fällige einklagbare Forderungen sind nicht sicherungsfähig). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Sicherheit kann beispielsweise durch Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der JS Beteiligungs GmbH, Leibnizstraße 3, 67551 Worms (Deutschland) schriftlich geltend zu machen. Für die Geltendmachung ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zu Grunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden, Versicherungen an Eides statt) sind der Anmeldung beizulegen. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Gläubiger der WBSB: Gemäß § 226 österreichisches Aktiengesetz (kurz "öAktG") ist den Gläubigern der WBSB, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das österreichische Firmenbuch zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung/en gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der amtswegigen Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das österreichische Firmenbuch wird im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in der Ediktsdatei veröffentlicht (vgl § 10 österreichisches Unternehmensgesetzbuch (kurz "UGB")). Mit der Aufnahme in die Ediktsdatei (abrufbar unter www.edikte.justiz.gv.at) gilt die Veröffentlichung als vorgenommen (vgl § 10 Abs 1 UGB iVm § 89j Abs 1 österreichisches Gerichtsorganisationsgesetz). Ab diesem Zeitpunkt läuft die sechsmonatige Sicherstellungsfrist des § 226 öAktG. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle einer Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.4.b. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Alleingesellschafter sowohl der JSB als auch der WBSB ist Herr Jürgen Stilgenbauer, geboren am 16. August 1982, wohnhaft Kirchstraße 3, 67591 Hohen-Sülzen. Entsprechend existieren weder bei der JSB noch bei der WBSB Minderheitsgesellschafter. Angaben über Rechte von Minderheitsgesellschaftern erübrigen sich daher.4.c. Die Anschriften, unter denen vollständige Auskünfte über die Modalitäten gemäß Ziff. 4.a. und 4.b. kostenlos eingeholt werden können sind wie folgt:JS Beteiligungs GmbHz.Hd. Herrn Geschäftsführer Jürgen StilgenbauerLeibnizstraße 367551 Worms (Deutschland)WBSB Beteiligungs GmbHz.Hd. Herrn Geschäftsführer Jürgen StilgenbauerFreyung 6/10/2 1010 Wien (Österreich)

Calendar 26.09.2016
Veränderung

HRB 46295: JS Beteiligungs GmbH, Worms, Leibnizstraße 3, 67551 Worms. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2016 hat die Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen.

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Historie 3

25.03.2021
Registervorgang

Löschung 24.03.2021

12.01.2021
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Jürgen Stilgenbauer
Geschäftsführer

05.08.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jürgen Stilgenbauer
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 05.08.2015