Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rost, Robert Andreas, Jork, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
13.10.2023
Krüger |
HRB 207919: JSP Coaster Verwaltungs GmbH, Jork, Königreicher Straße 114 a, 21635 Jork. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -26.000,00 EUR beschlossen. 25.000,00 EUR.
HRB 207919: Este Verwaltungs GmbH, Jork, Königreicher Straße 114 a, 21635 Jork. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: JSP Coaster Verwaltungs GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.
HRB 207919: Este Verwaltungs GmbH, Jork, Königreicher Straße 114 a, 21635 Jork. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2020. Geschäftsanschrift: Königreicher Straße 114 a, 21635 Jork. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Becker, Arnd, Jork, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Este Verwaltungs AG, Jork (Amtsgericht Tostedt HRB 204051) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.03.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 204051: Este Verwaltungs AG, Jork, Königreicher Straße 114 a, 21635 Jork. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.03.2020 im Wege des Formwechsels in die Este Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Tostedt HRB 207919) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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