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a)
Jan Hempel Stiftung gGmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Landshuter Allee 11, c/o Haus des Stiftens
Network GmbH, 80637 München
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der
Kriminalprävention und die Förderung
mildtätiger Zwecke durch die Unterstützung
hilfloser Menschen, insbesondere von
Kindern, die von Misshandlung, Missbrauch
oder Vernachlässigung betroffen sind.
Der gemeinnützige Gesellschaftszweck
wird insbesondere verwirklicht durch die
Initiierung, Organisation und Durchführung
von Programmen sowie die finanzielle
Förderung von Maßnahmen und Projekten
für Menschen, die von Misshandlung,
Missbrauch oder Vernachlässigung
betroffen sind z.B. Programme,
Maßnahmen oder Projekte die Betroffene
unterstützen durch therapeutische Hilfen,
rechtliche Hilfen, Hilfetelefone oder
Therapien sowie durch
Öffentlichkeitsarbeit, um die
Größenordnung des Problems deutlich zu
machen und durch die breite
Kommunikation von erteilten Strafen als
Abschreckung. Auch die Prävention in
diesem Kontext ist Zweck der Gesellschaft.
Die genannten Maßnahmen können im In-
und Ausland verwirklicht werden.
(2) Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder
durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie
ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1 AO auch
anderen Körperschaften oder juristischen
Personen des öffentlichen Rechts zur
Verwirklichung der in Absatz 1
bezeichneten steuerbegünstigten Zwecke
zuwenden.
(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre
mildtätigen Satzungszwecke insbesondere
durch die Förderung von Menschen, die
aufgrund ihrer finanziellen, körperlichen
oder seelischen Situation auf Hilfe
angewiesen sind und von Misshandlung,
Missbrauch oder Vernachlässigung
betroffen sind. Diese Personen erhalten
finanzielle Unterstützung oder es werden
Kosten wie z.B. für Therapien übernommen.
(5) Zuwendungen an steuerbegünstigte
Körperschaften und/oder juristische
Personen des öffentlichen Rechts, die
andere Zwecke verfolgen als in Abs. 1
aufgeführt, sind zulässig, dürfen aber nicht
dauerhaft überwiegen. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hof, Philipp, Pullach i.Isartal, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Hartmann, Aemilian, Bamberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2025. |
a)
17.07.2025
Wackerbauer |