Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Geschäftsführer:
Glaser, Tobias, Schwäbisch Gmünd,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.06.2025
Mägerle |
HRB 701923: Jas-Geist GmbH, Böbingen an der Rems, Porschestraße 8, 73560 Böbingen an der Rems. Bestellt als Geschäftsführer: Lang, Marcus, Aalen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 701923: Jas-Geist GmbH, Böbingen an der Rems, Porschestraße 8, 73560 Böbingen an der Rems. Bestellt als Geschäftsführer: Glaser, Tobias, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Geist, Gustav Gerhard, Heubach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 701923: Jas-Geist GmbH, Böbingen an der Rems, Porschestraße 8, 73560 Böbingen an der Rems. Bestellt als Geschäftsführer: Erkert, Ralf, Kaisersbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 701170: Jas-Geist GmbH+Co. KG, Böbingen an der Rems, Porschestr. 8, 73560 Böbingen an der Rems. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.03.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jas-Geist GmbH", Böbingen an der Rems (Amtsgericht Ulm HRB 701923) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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