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Johannes Fehr Müllabfuhr und Grubenentleerung GmbH & Co. KG, Lohfelden (HRA 7908)

Firmendaten

Anschrift
Otto-Hahn-Str. 11
34253 Lohfelden
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0561/51101-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.fehr.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Fehr Holding GmbH ist ein familiengeführtes deutsches Entsorgungsunternehmen mit Sitz in Lohfelden, das seit 1938 tätig ist. Das Unternehmen bietet professionelle Entsorgungsdienstleistungen in mehreren Bundesländern an, darunter Hessen und Sachsen-Anhalt, und hat sich durch strategische Erweiterungen und Partnerschaften kontinuierlich weiterentwickelt. Es legt Wert auf verantwortungsvolles Handeln und nachhaltige Entsorgungslösungen. Die Gruppe betreibt mehrere Standorte und ist in der Müllentsorgung sowie im Bereich Beteiligungen aktiv.
Keywords
Standorte Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeit Müllentsorgung Lohfelden Hessen Familienunternehmen Entsorgungsdienstleistungen Entsorgung Beteiligungen
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 7908
Amtsgericht: Kassel
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Johannes Fehr Müllabfuhr und Grubenentleerung GmbH & Co. KG aus Lohfelden ist im Handelsregister Kassel unter der Nummer HRA 7908 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Johannes Fehr Müllabfuhr und Grubenentleerung GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Johannes Fehr Müllabfuhr und Grubenentleerung GmbH & Co. KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 16.10.2019
Veränderung

HRA 7908: Johannes Fehr Müllabfuhr und Grubenentleerung GmbH & Co. KG, Lohfelden, Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 mit der Fehr Umwelt Hessen GmbH & Co. KG mit Sitz in Lohfelden (HRA 17180) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.