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Johanneswerk Catering gGmbH, Bielefeld (HRB 43939)

Firmendaten

Anschrift
Schildescher Str. 101
33611 Bielefeld
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 43939
Amtsgericht: Bielefeld
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Johanneswerk Catering gGmbH aus Bielefeld ist im Handelsregister Bielefeld unter der Nummer HRB 43939 verzeichnet. Nach der Gründung am 04.06.2020 hat die Johanneswerk Catering gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung, (ehemaligen) Strafgefangenen und des bürgerschaftlichen Engagements sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen, seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der Evangelisches Johanneswerk gGmbH und Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften) zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Übernahme von Verpflegungsdienstleistungen, wie z.B. die Bewirtschaftung von Küchen, die Speisenzubereitung und -verteilung sowie Hol- und Bringdienste für Speisen, Getränke und Material sowie allgemeine Verwaltungsaufgaben und Dienstleistungen, die sich im Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu den vorgenannten Arbeiten ergeben. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zudem durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen; insbesondere Dienst- und Beratungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Finanz-, Rechnungs-, Personal- und Immobilienwesen sowie im Controlling, der Bezug von IT Produkten und Dienstleistungen (insbesondere IT-Betrieb, IT-Hardware, Rechenzentrumsleistungen, Softwareprodukte, Telefonie und Datenleitungen und Telefonanlagen sowie Gebäudetechnik), Personaldienstleistungen, Personalvermittlung und Recruiting inkl. administrativer Serviceleistungen und Beschäftigung von überlassenem Personal, Leistungen der Gebäudereinigung und - technik und hauswirtschaftliche Dienste) sowie die Anmietung von Immobilien und Mobilien zur Verwirklichung der in Nr. 2 genannten Zwecke. 4. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 6. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder pachten, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Johanneswerk Catering gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.09.2025)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 a)
Johanneswerk Catering gGmbH
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und
Altenhilfe, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, von Wissenschaft und
Forschung, der Bildung und Erziehung, von
geflüchteten Menschen und Menschen mit
Behinderung, (ehemaligen)
Strafgefangenen und des
bürgerschaftlichen Engagements sowie die
selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2
AO, die infolge ihres körperlichen,
geistigen, seelischen Zustands oder ihrer
wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe
anderer angewiesen sind.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch planmäßiges
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der
Evangelisches Johanneswerk gGmbH und
Gesellschaften, an denen die Stiftung
Johannesstift oder die Evangelisches
Johanneswerk gGmbH mittel- oder
unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist
(Verbundgesellschaften) zur Verwirklichung
ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Das
planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch
die Übernahme von
Verpflegungsdienstleistungen, wie z.B. die
Bewirtschaftung von Küchen, die
Speisenzubereitung und -verteilung sowie
Hol- und Bringdienste für Speisen,
Getränke und Material sowie allgemeine
Verwaltungsaufgaben und
Dienstleistungen, die sich im
Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu
den vorgenannten Arbeiten ergeben. Das
planmäßige Zusammenwirken erfolgt
zudem durch die Inanspruchnahme von
Funktions- und Unterstützungsleistungen;
insbesondere Dienst- und
Beratungsleistungen (dazu können
gehören: Verwaltungs- und
Serviceleistungen insbesondere im Finanz-,
Rechnungs-, Personal- und
Immobilienwesen sowie im Controlling, der
Bezug von IT Produkten und
Dienstleistungen (insbesondere IT-Betrieb,
IT-Hardware, Rechenzentrumsleistungen,
Softwareprodukte, Telefonie und
Datenleitungen und Telefonanlagen sowie
Gebäudetechnik),
Personaldienstleistungen,
Personalvermittlung und Recruiting inkl.
administrativer Serviceleistungen und
Beschäftigung von überlassenem Personal,
Leistungen der Gebäudereinigung und -
technik und hauswirtschaftliche Dienste)
sowie die Anmietung von Immobilien und
Mobilien zur Verwirklichung der in Nr. 2
genannten Zwecke.
4. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch
im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die
Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt
vorbehaltlich des Nachweises der
Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO.
5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen,
soweit sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als
Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2
AO für andere steuerbegünstigte
Körperschaften und Körperschaften des
öffentlichen Rechts tätig werden.
6. Die Gesellschaft darf auch sonstige
Geschäfte betreiben, sofern diese dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar dienlich sind. Sie darf andere
Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art
erwerben oder pachten, vertreten und sich
an solchen Unternehmen beteiligen. Sie
darf auch Zweigniederlassungen errichten.
7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
8. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), in §
2 (bisher: Gegenstand des Unternehmens; nunmehr: Zweck
der Gesellschaft und Gemeinnützigkeit) und in § 13 (bisher:
Bewertung und Zahlung des Abfindungsentgeltes; nunmehr:
Auflösung der Gesellschaft und Abfindung der Gesellschafter)
und mit ihr die Änderung der Firma und des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
09.09.2025
Dr. Kahlke
Calendar 03.08.2020
Neueintragung

HRB 43939: Johanneswerk Catering GmbH, Bielefeld, Schildescher Straße 101, 33611 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2020. Geschäftsanschrift: Schildescher Straße 101, 33611 Bielefeld. Gegenstand: Die Übernahme von Verpflegungsdienstleistungen, wie z.B. die Bewirtschaftung von Küchen, die Speisenzubereitung und -verteilung sowie Hol- und Bringdienste für Speisen, Getränke und Material; das Bewirtschaften von Cafeterien und Kiosken (für Besucher und Mitarbeitende); allgemeine Verwaltungsaufgaben und Dienstleistungen, die sich im Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu den vorgenannten Arbeiten ergeben. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder pachten, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gröbe, Michael, Sehnde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 2

09.09.2025
Firmenname geändert

alt:
Johanneswerk Catering GmbH

neu:
Johanneswerk Catering gGmbH

03.08.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Gröbe
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 03.08.2020