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c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstig-
te Zwecke" der Abgabenordnung
in der jeweils gültigen Fassung
durch ein planmäßiges Zusam-
menwirken mit steuerbegünstigten
Körperschaften gemäß § 57 Abs.
3 AO. Die Gesellschaftszwecke
sind die Förderung
a. des öffentlichen Gesundheits-
wesens und der öffentlichen Ge-
sundheitspflege im Sinne des § 52
Abs. 2 Nr. 3 AO,
b. der Jugend- und Altenhilfe im
Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO,
c. des Wohlfahrtswesens im Sinne
des § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO,
d. der Erziehung, Volks- und Be-
rufsbildung im Sinne des § 52
Abs. 2 Nr. 7 AO,
(2) Der Zweck wird durch ein
planmäßiges Zusammenwirken
mit Körperschaften verwirklicht,
die die Voraussetzungen des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der AO erfüllen (steuerbe-
günstigte Körperschaften). Es
handelt sich hierbei um Koope-
rationen im Sinne des § 57 Abs.
3 AO. Das planmäßige Zusam-
menwirken erfolgt mit der Balley
Brandenburg des Ritterlichen Or-
dens St. Johannis vom Spital zu
Jerusalem (Johanniterorden), den
Genossenschaften/Kommenden
des Johanniterordens, dem Johan-
niter-Schwesternschaft e.V. sowie
der Johanniter-Stiftung. Des Wei-
teren erfolgt ein planmäßiges Zu-
sammenwirken mit steuerbegüns-
tigten Gesellschaften innerhalb
des Unternehmensverbundes der
Johanniter GmbH und innerhalb
des Unternehmensverbundes des
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
(3) Das Zusammenwirken erfolgt
durch IT-Dienstleistungen und
Rechenzentrumsbetrieb so-wie
Beschaffung- und Logistikdienst-
leistungen sowie Dienst- und Be-
ratungsleistungen im Bereich der
Informations- und Kommunikati-
onstechnologie für Krankenhäu-
ser, Altenpflegeeinrichtungen,
Kindertagesstätten, Einrichtungen
der offenen Jugendarbeit, Schu-
len, Bildungseinrichtungen und
andere Betriebe.
(4) Das Unternehmen hat das
Recht, Beteiligungen zu erwerben,
zu halten und zu veräußern sowie
Zweigniederlassungen zu errich-
ten. Die Gesellschaft ist zu sämtli-
chen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die zur Erreichung des
Gesellschaftszweckes notwendig
oder zweckmäßig erscheinen.
(5) Aufgabe der Gesellschaft ist
auch die Beschaffung von Mitteln
für die Erfüllung der steuerbe-
günstigten Zwecke anderer steuer-
begünstigter Körperschaften.
(6) Die Gesellschaft kann alle Ge-
schäfte eingehen, die zur Errei-
chung oder Förderung des Gesell-
schaftszweckes unter Berücksich-
tigung des § 5 dienlich sind, so-
fern nicht Bestimmungen des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung (AO)
entgegenstehen.
In diesem Rahmen kann die Ge-
sellschaft auch: a) Geschäftsbe-
sorgungs- und Kooperationsver-
träge jeder Art abschließen, b)
Hilfspersonen entgeltlich und un-
entgeltlich einsetzen, c) eigene
Rechtsträger gründen, d) sich an
anderen Rechtsträgern beteiligen. |
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b)
Geschäftsführer:
10.
Schlickum, Michael, * ‒.‒.‒‒,
Mainz
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Nicht mehr Geschäftsführer:
9. Böker, Frank |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 11.12.2023 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert in
§ 4 (Zweck der Gesellschaft). |
a)
12.12.2023
Prof. Dr. Ries |