Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Sesterhenn, Donald Peter, Racine (WI) /
Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Rothe, Jonathan Mark, Elm Grove, Wisconsin /
Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
19.12.2025
Hirschmann |
HRB 24015: Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH, Nürnberg, Bremer Straße 4, 90451 Nürnberg. Personendaten berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Konerth, Heinz, Fürth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24015: Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH, Nürnberg, Bremer Straße 4, 90451 Nürnberg. Prokura erloschen: Klein, Oliver, Stein, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Güntlisberger, Roger, Möriken / Schweiz, * ‒.‒.‒‒; Konath, Heinz, Fürth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24015: Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH, Wendelstein, Johann-Höllfritsch-Str. 47, 90530 Wendelstein. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bremer Straße 4, 90451 Nürnberg.
HRB 24015: Johnson Beteiligungsgesellschaft mbH, Wendelstein, Johann-Höllfritsch-Str. 47, 90530 Wendelstein. Die SCUBAPRO Taucherausrüstungen GmbH mit dem Sitz in Wendelstein (Amtsgericht Nürnberg HRB 23815) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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