HRA 4746: Josef Klein Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Niederkassel, Marktstraße 104, 53859 Niederkassel.
Josef Klein Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Niederkassel, Marktstraße 104, 53859 Niederkassel. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Josef Klein GmbH, Niederkassel (Amtsgericht Siegburg HRB 11361).
Josef Klein Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Niederkassel, Marktstraße 104, 53859 Niederkassel. Persönlich haftender Gesellschafter: Josef Klein GmbH, Niederkassel (Amtsgericht Siegburg HRB 11361).
Josef Klein Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Niederkassel, Marktstraße 104, 53859 Niederkassel.Geschäftsanschrift: Marktstraße 104, 53859 Niederkassel.
Josef Klein Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Niederkassel (Marktstraße 104, 53859 Niederkassel, Die Übernahme von Hoch- und Tiefbau-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten einschließlich des Abschlusses von Verträgen als Generalunternehmer und Generalübernehmer, der Abschluss von Verträgen über die schlüsselfertige Errichtung von Bauvorhaben sowie die Herstellung und Montage von Betonfertigteilen; daneben können unbebaute Grundstücke erworben, bebaut und veräußert (Bauträgertätigkeit) sowie bebaute Grundstücke erworben und veräußert werden.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Josef Klein Beteiligungsgesellschaft mbH, Niederkassel (Siegburg HRB 9556). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Josef Klein Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bauunternehmung , Niederkassel (HRB 178) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.