Jung Voigt Webel Partnerschaft, freie Architekten und freier Stadtplaner, Pforzheim (Schloßberg 20, 75175 Pforzheim). Name geändert; nun: Jung Voigt Partnerschaft, freie Architekten und freier Stadtplaner. Ausgeschieden als Partner: Webel, Ulrich, freier Architekt, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒.
Jung Webel Partnerschaft, freie Architekten und freier Stadtplaner, Pforzheim (Schloßberg 20, 75175 Pforzheim). Name geändert; nun: Jung Voigt Webel Partnerschaft, freie Architekten und freier Stadtplaner. Eingetreten als Partner: Voigt, Stefan, Unterreichenbach, * ‒.‒.‒‒.
Jung Webel Partnerschaft, freie Architekten und freier Stadtplaner, Pforzheim (Schloßberg 20, 75175 Pforzheim). Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner jeweils in ihrer Eigenschaft als freie Architekten und Stadtplaner. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Partner: Jung, Stephan, freier Architekt, Stadtplaner, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒; Webel, Ulrich, freier Architekt, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒. Die Partnerschaftsgesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Aufspaltung des Geschäftsbereichs/Teilbüro Pforzheim aus dem Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft "Jung, Rudolph, Schneider, Webel Partnerschaft, Freie Architekten und freier Stadtplaner, Sitz Pforzheim (Amtsgericht Mannheim PR 500012 ) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.04.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 18.04.2007. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Jung Webel Partnerschaft, freie Architekten und freier Stadtplaner, Pforzheim (Schloßberg 20, 75175 Pforzheim). Die Eintragung der Aufspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Jung, Rudolph, Schneider Webel Partnerschaft, freie Architekten und freier Stadtplaner", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim PR 500012) am 16.07.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.