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KATION Deutschland GmbH, Gelsenkirchen (HRB 7035)

Firmendaten

Anschrift
Hafenstr. 7
45881 Gelsenkirchen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 7035
Amtsgericht: Gelsenkirchen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KATION Deutschland GmbH aus Gelsenkirchen ist im Handelsregister Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 7035 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die KATION Deutschland GmbH ihren Standort nicht geändert. Die KATION Deutschland GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 05.08.2005
Veränderung

KATION Deutschland GmbH, Gelsenkirchen (Hafenstr. 7, 45881 Gelsenkirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schmitt Stahlbau GmbH am 14.07.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 21.07.2005
Veränderung

KATION Deutschland GmbH, Gelsenkirchen (Hafenstr. 7, 45881 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.04.2005 mit der Schmitt Stahlbau GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen HRB 964) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.