Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 5 |
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a)
Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen
eingetragen:
Die Gesellschaft wird durch den/die
Liquidator/en vertreten.
b)
Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen
eingetragen:
Liquidator:
Weiss, Michael, München, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Montabaur (Az. 14 IN
338/09) vom 13.11.2025 ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben. |
a)
19.12.2025
Werner
b)
Fall 8 |
KCH Industrial Surface Protection GmbH, Siershahn, Berggarten 1, 56427 Siershahn.Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
KCH Industrial Surface Protection GmbH, Siershahn (Berggarten 1, 56427 Siershahn). 130.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 hat eine Änderung von § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages und damit die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Durchfühurng der Abspaltung von EUR 25.000,00 um EUR 105.000,00 auf EUR 130.000,00 beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 09.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 09.08.2007 Teile des Vermögens (Export) von der KCH-Group GmbH mit dem Sitz in Siershahn (Amtsgericht Montabaur HRB 6481) übernommen. Die Abspaltung wird wirksam mit der zeitgleich erfolgenden Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KCH Industrial Surface Protection GmbH, München (Berggarten 1, 56427 Siershahn). Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Siershahn. Sitz verlegt nach Siershahn (nun AG Montabaur HRB 20852).
KCH Industrial Surface Protection GmbH, Siershahn (Berggarten 1, 56427 Siershahn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2007. Gegenstand: Vertrieb, Beratung, Überwachung und Montage von Materialien bei internationalen industriellen Korrosionsschutzprojekten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weiss, Michael, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung hat am 13.09.2007 die Sitzverlegung von München (bisher AG München HRB 168673) nach Siershahn sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz der Gesellschaft) beschlossen.
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