HRA 5535: KEA KST Limited & Co. KG, Gladbeck, Riesener Str. 28, 45964 Gladbeck. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 6577: KEA KST Limited & Co. KG, Krefeld, Elbestraße 29, 47800 Krefeld. Gladbeck. Geschäftsanschrift: Riesener Straße 28, 45964 Gladbeck. Der Sitz ist nach Gladbeck (jetzt Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5535) verlegt.
HRA 5535: KEA KST Limited & Co. KG, Gladbeck, Riesener Str. 28, 45964 Gladbeck. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Riesener Str. 28, 45964 Gladbeck. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KEA 128 KST Limited, Wakefeld, West Yorkshire / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff 10034939), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Krefeld (bisher Amtsgericht Krefeld, HRA 6577) nach Gladbeck verlegt.
HRA 6577: KEA KST Limited & Co. KG, Krefeld, Elbestraße 29, 47800 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.04.2017 mit der HTTS Beteiligungen GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39999) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6577: KEA KST Limited & Co. KG, Krefeld, Elbestraße 29, 47800 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.03.2017 mit der PVV GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 40625) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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